Erweiterung des Tätigkeitsfeldes im Unternehmen – Wertgutachten

Immer wieder stellt sich Immobilieneigentümern zu unterschiedlichen Anlässen die Frage nach dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Sei es bei einem geplanten Verkauf, im Falle einer Scheidung oder bei Erbauseinandersetzungen.

Für diese Fälle bietet Ihnen AVI Immobilien nunmehr auch die Möglichkeit der Bewertung von Immobilien an. Dies kann je nach Bedarf und Erfordernis in Form von Kurzgutachten oder ausführlichen, gerichtsicheren (Verkehrswert-) Gutachten erfolgen.

Hierbei wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches § 194 und der ImmoWertV der Marktwert unter Berücksichtigung auf den gewöhnlichen Geschäftsverkehr, den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse stichtagsbezogen ermittelt.

Neben den allgemeinen Objektdaten, einer Objektbesichtigung und Marktkenntnis, gehört vor allem der Sachverstand des Gutachters unverzichtbar zu den Grundlagen einer Immobilienbewertung. Gern bieten wir hierzu ein unverbindliches Angebot an.